Die KommAustria hat die Beschwerde von A vom 12.12.2023 gegen die am 29.11.2023 im Hörfunkprogramm Ö1 ausgestrahlte Sendung „Punkt eins“ unter dem Titel „Der lange Weg zur Selbstbestimmung“ wird gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrags zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.