• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    08.05.2024
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 12.016/24-001

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes

Die KommAustria hat die Beschwerde von A vom 12.12.2023 gegen die am 29.11.2023 im Hörfunkprogramm Ö1 ausgestrahlte Sendung „Punkt eins“ unter dem Titel „Der lange Weg zur Selbstbestimmung“ wird gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrags zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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