• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    24.04.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.200/24-001

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter "MUX A/B"

Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 12 und § 25 Abs. 3 AMD-G in Verbindung mit § 13 Abs. 7 Z 1 TKG 2021 die nachstehend angeführte Übertragungskapazität und gemäß § 25 Abs. 3 AMD-G iVm § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall, § 34 Abs. 2 und § 37 TKG 2021 die gleichlautende Funkanlage, die durch das diesem Bescheid beigelegte und einen Bestandteil des Spruches bildende technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „MUX A/B“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 20.11.2015, KOA 4.200/15-034, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.02.2023, KOA 4.200/23-003, abgeändert und bewilligt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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