• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    19.06.2024
  • Unterkategorie
    Programmbouquetänderungen
  • Partei(en)
    RTG Radio Technikum GmbH
  • GZ
    KOA 4.530/24-003

Programmbouquetänderung gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G

Die KommAustria hat über Anzeige der RTG Radio Technikum GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX II - Wien“ im Versorgungsgebiet Großraum Wien, wird gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass mit der Aufnahme der Programme „Radio YU“, „TÜRK Radyo“ und „#METAL Radio“ sowie dem Wegfall der Programme „Radio Arabella 92,9“, LoungeFM“ und „Mega Radio“ den Grundsätzen der §§ 15a und 15b PrR-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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