Die KommAustria hat über Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.550/24-001 (zuletzt berichtigt mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2024, KOA 4.550/24-003), erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen bundesweiten Multiplex-Plattform „MUX II – Tirol“, wird das mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.550/24-001, genehmigte Programmbouquet gemäß § 15b Abs. 2 Z 9 iVm § 15b Abs. 5 PrR-G geändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“