Die KommAustria hat über Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.540/24-001 (zuletzt berichtigt mit Bescheid der KommAustria vom 21.03.2024, KOA 4.540/24-002), erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen bundesweiten Multiplex-Plattform „MUX II - Vorarlberg“, wird das mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.540/24-001, genehmigte Programmbouquet gemäß § 15b Abs. 2 Z 9 iVm § 15b Abs. 5 PrR-G geändert wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes