Die KommAustria hat gemäß § 35 Abs. 12 Satz 2 iVm Abs. 11 KOG festgestellt, dass für die Commatis GmbH für das Finanzierungsbeitragsjahr 2021 keine Gutschrift gegeben ist.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"