Die KommAustria hat gemäß § 35 Abs. 12 Satz 2 iVm Abs. 11 KOG festgestellt, dass für die Commatis GmbH für das Finanzierungsbeitragsjahr 2021 keine Gutschrift gegeben ist.
KOA_5.002-24-012.pdf
Streafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter