• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    30.08.2022
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Antenne Salzburg GmbH
  • GZ
    KOA 1.411/22-011

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 106,6 MHz und Teile des Innergebirges“

Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 19.12.2022 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 106,6 MHz und Teile des Innergebirges“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1. bis 8.i. beschriebenen, Übertragungskapazitäten umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Salzburg sowie Teile der Bezirke Gmunden, Hallein, Liezen, Salzburg-Umgebung, Sankt Johann im Pongau, Vöcklabruck und Zell am See, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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