Die KommAustria hat auf Antrag des Österreichischen Rundfunks gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 14.03.2019, KOA 1.800/19-003, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage Tunnel Passür dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der Frequenzen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen Nr. 1 und 2) bewilligt wird. Die beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen Nr. 1 und 2) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“