Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 13.05.2020, KOA 1.471/20-007, zuletzt geändert durch den Bescheid der KommAustria vom 31.03.2023, KOA 1.471/23-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „GRATKORN 2 (Gsoller Kogel) 95,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Diagrammänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber