• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    14.06.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Grün Weiß GmbH
  • GZ
    KOA 1.471/24-005

Bewilligung einer fernmelderechtlichen Änderung betreffend die Übertragungskapazität „GRATKORN 2 (Gsoller Kogel) 95,0 MHz“

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 13.05.2020, KOA 1.471/20-007, zuletzt geändert durch den Bescheid der KommAustria vom 31.03.2023, KOA 1.471/23-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „GRATKORN 2 (Gsoller Kogel) 95,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Diagrammänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen