• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    05.04.2024
  • Unterkategorie
    Versuchbetriebe
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.310/24-003

Bewilligung der ÜKap "HTL St. Pölten" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“

1. Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 28.06.2023, KOA 4.310/23-006, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlage erteilt:
"HTL St. Pölten"

2. Die Bewilligung der Funkanlage gemäß Spruchpunkt 1. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G in Verbindung mit § 34 Abs. 5 TKG 2021 für den 10.04.2024 befristet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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