1. Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 28.06.2023, KOA 4.310/23-006, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlage erteilt:
"Freihaus TU Wien"
2. Die Bewilligung der Funkanlage gemäß Spruchpunkt 1. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G in Verbindung mit § 34 Abs. 5 TKG 2021 für den 15.05.2024 – 16.05.2024 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.