Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Ortswärme St. Johann in Tirol GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese als Mediendiensteanbieterin des Kabelfernsehprogramms „Ortswärme St. Johann Infokanal“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 31.12.2023 eingetretene Änderung in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen, nämlich die Abtretung des Geschäftsanteils von Walter Schiegl an der Egger Holzwerkstoffe GmbH an die „FM England“-Privatstiftung, nicht bis zum 31.12.2023 bekannt gegeben und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.