Die KommAustria hat der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „5G Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 27.06.2024, KOA 4.310/24-015, die Verlängerung der Bewilligung zum Betrieb der Funkanlage „WIEN 2 (Himmelhof) Kanal 45“, unter Beibehaltung der technischen Parameter gemäß Beilage 6. des Bescheides KOA 4.310/24-015, erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes