• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.09.2024
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    APMedia GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/24-197

Rechtsverletzung wegen unvollständiger Aktualisierung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG, gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die APMedia GmbH als Rechtsnachfolgerin von Andreas Punz e.U., vormals ta SERVICE OG, als Anbieterin des Kabelfernsehprogramms „GemeindeTV“, § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die erfolgte Änderung durch die Auflösung der ta SERVICE OG und die Übernahme als Einzelunternehmer von Andreas Punz e.U. im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge nicht bis zum 31.12.2022 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat und insoweit für das Jahr 2022 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G genannten Daten an die KommAustria erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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