• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    21.03.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/24-012

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von UKW-Sendeanlagen des ORF

Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß §§ 13 Abs. 7 Z 1, 28 Abs. 1 sowie 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 3 Abs. 1 und 3 ORF-G die in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 12) beschriebenen Übertragungskapazitäten zugeordnet sowie die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlagen, jeweils für die Dauer von zehn Jahren, erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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