Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer der aufrechten Zulassung nach Spruchpunkt 1. des Bescheides der KommAustria vom 19.02.2024, KOA 1.101/24-010, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im technischen Anlageblatt (Beilage 1.) beschriebene Funkanlage betreffend die Übertragungskapazität „ST PÖLTEN 6 (EVN Mast) 103,1 MHz“ zur Veranstaltung von Ereignishörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.