Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß §§ 28 Abs. 1 Z 4, 34 Abs. 2 und 5 sowie 37 Abs. 1 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 4) beschriebenen Funkanlage „INNTAL EBBS (Buchberg)“, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“