• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    19.12.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayerischer Rundfunk
  • GZ
    2024-0.770.126

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „INNTAL EBBS (Buchberg)“

Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß §§ 28 Abs. 1 Z 4, 34 Abs. 2 und 5 sowie 37 Abs. 1 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 4) beschriebenen Funkanlage „INNTAL EBBS (Buchberg)“, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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