Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß §§ 28 Abs. 1 Z 4, 34 Abs. 2 und 5 sowie 37 Abs. 1 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 4) beschriebenen Funkanlage „INNTAL EBBS (Buchberg)“, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.