• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.12.2024
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2024-0.899.241

Strafverfügung wegen unvollständiger Aktualisiserung 2023

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Bergbahnen Hohe Salve Hopfgarten-Itter-Kelchsau GesmbH & Co KG und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese als Mediendiensteanbieterin des Kabelfernsehprogramms „Panorama Hopfgarten – Gipfel Hohe Salve und Kleine Salve“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 06.11.2023 eingetretenen Änderungen in ihren direkten Eigentumsverhältnissen, nämlich die Übertragung des Kommanditanteils von Jörg Jessacher an Emma Rosa Jessacher im Erbweg sowie die Abtretung dieses Kommanditanteils durch Emma Rosa Jessacher an Andreas Florian Steindl, nicht bis zum 31.12.2023 bekannt gegeben hat und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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