Die KommAustria hat über Anzeige der LT 1 Privatfernsehen GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 23.10.2017, KOA 2.135/17-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „LT1“ über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der LT 1 Privatfernsehen GmbH ab 15.10.2024 täglich von 00:00 bis 08:00 Uhr, von 08:30 bis 13:00 Uhr, von 13:30 bis 17:00 Uhr, von 18:00 bis 21:00 Uhr, von 21:30 bis 23:00 Uhr und von 23:30 bis 24:00 Uhr (nicht also in den Zeiträumen von 08:00 bis 08:30 Uhr, 13:00 bis 13:30 Uhr, 17:00 bis 18:00 Uhr, 21:00 bis 21:30 und 23:00 bis 23:30 Uhr) gesendet werden darf.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“