• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    23.01.2025
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    2025-0.019.288

Fernmelderechtliche Bewilligung für UKW-Sendeanlagen des Österreichischen Rundfunks

Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 iVm § 34 Abs. 1, 2 und 5 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1. und 2.) beschriebenen Funkanlagen für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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