• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.12.2024
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    Red Bull Media House GmbH
  • GZ
    2024-0.878.815

Straferkenntnis wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Der Beschuldigte hat als gemäß § 9 Abs 2 VStG für alle Angelegenheiten des AMD-G bestellter verantwortlicher Beauftragter der Red Bull Media House GmbH zu verantworten, dass diese als Mediendiensteanbieterin des Satellitenfernsehprogramms „ServusTV“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G, dadurch verletzt hat, dass sie die spätestens am 14.04.2023 eingetretene Änderung in ihren indirekten Eigentumsverhältnissen, nämlich, dass die Anteile der Distribution & Marketing GmbH nunmehr zur Gänze von Mark Mateschitz gehalten wurden, nicht bis zum 31.12.2023 bekannt gegeben hat und insoweit für das Jahr 2023 keine vollständige Aktualisierung der in § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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