Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Niederösterreichischer Zentralraum“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 7 beschriebenen Übertragungskapazitäten
1. „EMMERSDORF (Mobilfunkmast) 100,2 MHz“,
2. „FEUERSBRUNN (Mobilfunkmast) 100,4 MHz“,
3. „GFÖHL (Kühberg) 94,0 MHz“,
4. „ROHRENDORF (Hauersteig) 106,7 MHz“,
5. „SCHOENBERG NOE (Mobilfunkmast) 94,0 MHz“,
6. „SPITZ AN DER DONAU (Tausendeimerberg) 89,0 MHz“ und
7. „TULLN (Tulbingerkogel) 103,4 MHz“
umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Stadt St. Pölten und der Stadt Krems sowie Teile der Bezirke St. Pölten, Melk, Krems, Tulln, Korneuburg und Horn, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"