Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Niederösterreichischer Zentralraum“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 7 beschriebenen Übertragungskapazitäten
1. „EMMERSDORF (Mobilfunkmast) 100,2 MHz“,
2. „FEUERSBRUNN (Mobilfunkmast) 100,4 MHz“,
3. „GFÖHL (Kühberg) 94,0 MHz“,
4. „ROHRENDORF (Hauersteig) 106,7 MHz“,
5. „SCHOENBERG NOE (Mobilfunkmast) 94,0 MHz“,
6. „SPITZ AN DER DONAU (Tausendeimerberg) 89,0 MHz“ und
7. „TULLN (Tulbingerkogel) 103,4 MHz“
umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Stadt St. Pölten und der Stadt Krems sowie Teile der Bezirke St. Pölten, Melk, Krems, Tulln, Korneuburg und Horn, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes