Die KommAustria hat auf Antrag der FHW Education & Management GmbH gemäß § 2 und § 4 des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG) iVm §§ 56 ff AVG festgestellt, dass die FHW Education & Management GmbH den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF