Die KommAustria hat die Beschwerde der wahlwerbenden Partei MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte in Bezug auf die Sendereihe „Sommergespräche“ des ORF zur Nationalratswahl 2024, ausgestrahlt am 05.08.2024, 12.08.2024, 19.08.2024, 26.08.2024 sowie 02.09.2024 im Fernsehprogramm „ORF 2“, die eine Verletzung der Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1, Z 2, Abs. 6 und Abs. 7, § 10 Abs. 3 und Abs. 4 ORF-G sowie § 10 Abs. 5 und Abs. 6 ORF-G geltend macht, wird gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und 37 Abs. 1 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber