Die KommAustria hat auf Antrag der Schloss Hernstein Liegenschaftsverwaltungs GmbH & Co KG gemäß §§ 2 und 4 des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG iVm §§ 56 ff AVG festgestellt, dass die Schloss Hernstein Liegenschaftsverwaltungs GmbH & Co KG den Bekanntgabepflichten nach § 2 und § 4 MedKF-TG nicht unterliegt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber