1. Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 27.06.2024, KOA 4.310/24-015, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlage erteilt:
"HTL Hollabrunn"
2. Die Bewilligung der Funkanlage gemäß Spruchpunkt 1. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G in Verbindung mit § 34 Abs. 5 TKG 2021 für den 27.11.2024 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“