Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 05.10.2024 betreffend den Youtube-Kanal „Pflanzen.Nerd.Robert“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@Pflanzen.Nerd.Robert, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen unterlassender Bekanntgabe nach dem MedKF-TG
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