• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    16.10.2024
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2024-0.720.515

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2023

Der Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich der audiovisuellen Mediendienste auf Abruf „justin_gym (TikTok)“ sowie „justingym_ (Instagram)“ vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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