Die KommAustria hat über Anzeige der RTG Radio Technikum GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX II - Wien“ im Versorgungsgebiet Großraum Wien, wird gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass mit dem Wegfall des Programms „lulu.fm“ den Grundsätzen der §§ 15a und 15b PrR-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“