• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    18.12.2024
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    SwissMediaCast AG
  • GZ
    2024-0.903.903

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen

Die KommAustria hat der SwissMediaCast AG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 9B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt (Beilage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen