Die KommAustria hat auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 15.11.2024, KOA 1.011/24-019, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SCHAERDING (Schardenberg) 104,9 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1.) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF