• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.04.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    2024-0.686.964-7-A

Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat die Beschwerde von A gegen den am 02.08.2024 ab ca. 13:34:41 Uhr in der Sendung „Aktuell nach eins“ ausgestrahlten und anschließend für die Dauer von 30 Tagen unter http://on.ORF.at zum Abruf bereitgestellten Beitrag über „steigende Corona-Zahlen“ und die „Corona-Impfung“ gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und 37 Abs. 1 ORF-G, iVm §§ 13 Abs. 1, Abs. 3 Z 5 und Abs. 4 sowie 16 Abs. 1 und Abs. 5 Z 4 ORF-G als unbegründet abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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