Die KommAustria hat die Beschwerde von A gegen den am 02.08.2024 ab ca. 13:34:41 Uhr in der Sendung „Aktuell nach eins“ ausgestrahlten und anschließend für die Dauer von 30 Tagen unter http://on.ORF.at zum Abruf bereitgestellten Beitrag über „steigende Corona-Zahlen“ und die „Corona-Impfung“ gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und 37 Abs. 1 ORF-G, iVm §§ 13 Abs. 1, Abs. 3 Z 5 und Abs. 4 sowie 16 Abs. 1 und Abs. 5 Z 4 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“