• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    17.12.2024
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    Johanna Wallisch
  • GZ
    2024-0.900.154

Feststellungsbescheid betreffend einen audiovisuellen Mediendienst

Die KommAustria hat aufgrund des Antrages von Johanna Wallisch, BA als Inhaberin des Nähschule Punkt AT e.U., vom 03.12.2024 betreffend „Onlinekurs Thema Schneiderhandwerk“, abrufbar unter www.naehschule.at, gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich dabei um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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