Die KommAustria hat aufgrund des Antrages von Johanna Wallisch, BA als Inhaberin des Nähschule Punkt AT e.U., vom 03.12.2024 betreffend „Onlinekurs Thema Schneiderhandwerk“, abrufbar unter www.naehschule.at, gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich dabei um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber