Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 24.08.2023, KOA 1.411/23-016, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 102,8 MHz“, „HAUNSBERG (Austro Control Turm) 102,8 MHz“, „VORAU (Mobilfunkmast) 102,8 MHz“ und „STRASSWALCHEN (Tannberg) 102,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung und die Änderungen der technischen Parameter nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.