Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G, iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021, für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Bezirkes Innsbruck Land“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"