Die KommAustria hat Sebastian Kastner gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Wienerschmäh (abrufbar unter www.wienerschmaeh.at/ sowie unter www.ws24.at/) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2023 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“