Die KommAustria hat Sebastian Kastner gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Wienerschmäh (abrufbar unter www.wienerschmaeh.at/ sowie unter www.ws24.at/) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2023 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.