Die KommAustria hat der MediaMarkt Radio GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.550/24-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 19.06.2024, KOA 4.550/24-006, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II - Tirol“ für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“