Die KommAustria hat der MediaMarkt Radio GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.570/24-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 19.06.2024, KOA 4.570/24-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II - Kärnten, Steiermark und Südburgenland“ für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes