Die KommAustria hat der MediaMarkt Radio GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.570/24-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 19.06.2024, KOA 4.570/24-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II - Kärnten, Steiermark und Südburgenland“ für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.