Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 16.10.2024, KOA 1.544/24-011, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung und die Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen