Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 16.10.2024, KOA 1.544/24-011, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung und die Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes