• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    29.04.2025
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Event GmbH
  • GZ
    2024-0.863.410-3-A

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 16.10.2024, KOA 1.544/24-011, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,9 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung und die Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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