Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2023, KOA 1.548/23-001, erteilte, zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 29.04.2025, GZ 2024-0.863.410-3-A, geänderte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“ gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass die aufgrund des Bescheides der KommAustria vom 16.10.2024, KOA 1.544/24-011, derzeit am Standort „JENBACH 3 (Kanzelkehre)“ genutzte Frequenz 104,1 MHz nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort „JENBACH 4 (Zeiseleck) 104,1 MHz“ mit den im Anlageblatt (Beilage 1.) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage „JENBACH 4 (Zeiseleck) 104,1 MHz“ erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.