Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2023, KOA 1.548/23-001, erteilte, zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 29.04.2025, GZ 2024-0.863.410-3-A, geänderte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“ gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass die aufgrund des Bescheides der KommAustria vom 16.10.2024, KOA 1.544/24-011, derzeit am Standort „JENBACH 3 (Kanzelkehre)“ genutzte Frequenz 104,1 MHz nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort „JENBACH 4 (Zeiseleck) 104,1 MHz“ mit den im Anlageblatt (Beilage 1.) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage „JENBACH 4 (Zeiseleck) 104,1 MHz“ erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes