Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2023, KOA 1.548/23-001, erteilte, zuletzt mit Bescheid der KommAustria vom 29.04.2025, GZ 2024-0.863.410-3-A, geänderte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“ gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass die aufgrund des Bescheides der KommAustria vom 16.10.2024, KOA 1.544/24-011, derzeit am Standort „JENBACH 3 (Kanzelkehre)“ genutzte Frequenz 104,1 MHz nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch am Sendestandort „JENBACH 4 (Zeiseleck) 104,1 MHz“ mit den im Anlageblatt (Beilage 1.) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlage „JENBACH 4 (Zeiseleck) 104,1 MHz“ erteilt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“