Die KommAustria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazität „DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 107,0 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 02.08.2016, KOA 1.471/16-008, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 15.05.2024, KOA 1.471/24-004, zugeteilten Versorgungsgebietes „Graz, Graz-Umgebung, Mur-, Mürz- und Ennstal sowie Teile der Weststeiermark“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"