Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Zeitvertreib Entertainment GmbH als Veranstalterin des Satellitenfernsehprogrammes „Stimmungsgarten TV“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G, wonach Mediendiensteanbieter der Regulierungsbehörde jährlich bis zum 31. Dezember die hinsichtlich der direkten und indirekten Eigentums-verhältnisse aktualisierten Daten zu übermitteln haben, dadurch verletzt hat, dass sie die im Jahr 2023 eingetretene Änderung in den Eigentumsverhältnissen der Tyrolis Handels-GmbH, nämlich, dass die Gesellschafterin Elsa Rasinger ihren Geschäftsanteil von 50 % zur Gänze an Christian Rasinger abgetreten hat, nicht bis zum 31.12.2023 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes