• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    12.05.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Zeitvertreib Entertainment GmbH
  • GZ
    2025-0.253.615-3-A

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Zeitvertreib Entertainment GmbH als Veranstalterin des Satellitenfernsehprogrammes „Stimmungsgarten TV“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G, wonach Mediendiensteanbieter der Regulierungsbehörde jährlich bis zum 31. Dezember die hinsichtlich der direkten und indirekten Eigentums-verhältnisse aktualisierten Daten zu übermitteln haben, dadurch verletzt hat, dass sie die im Jahr 2023 eingetretene Änderung in den Eigentumsverhältnissen der Tyrolis Handels-GmbH, nämlich, dass die Gesellschafterin Elsa Rasinger ihren Geschäftsanteil von 50 % zur Gänze an Christian Rasinger abgetreten hat, nicht bis zum 31.12.2023 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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