Die KommAustria hat auf Antrag der Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 28.01.2021, KOA 1.376/21-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „LINZ 3 (Pöstlingberg Linz Strom Mast) 105,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.