Die KommAustria hat der SL Multimedia GmbH & Co KG gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 02.07.2025 bis zum 01.07.2026 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
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Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes