Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.02.2025, W131 2278473-1/38E, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RDS-PI-Code wie im beiliegenden technischen Anlageblatt ersichtlich vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF