• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    03.06.2025
  • Unterkategorie
    RDS-PI Codes
  • Partei(en)
    Radio Event GmbH
  • GZ
    2025-0.369.944-2-A

Änderung eines RDS-PI-Codes

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.02.2025, W131 2278473-1/38E, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RDS-PI-Code wie im beiliegenden technischen Anlageblatt ersichtlich vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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