Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Event GmbH die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.02.2025, W131 2278473-1/38E, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“ gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RDS-PI-Code wie im beiliegenden technischen Anlageblatt ersichtlich vergeben wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes