Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 2. Fall iVm § 34 Abs. 2 und Abs. 5 TKG 2021 der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH für den Zeitraum 07.05.2025 bis 08.05.2025 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „KLOSTERNEUBURG (FREIBERG BOS Mast) 96,0 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.