Die KommAustria hat der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1. beschriebene Übertragungskapazität "WIEN NORD (Praunstrasse) 90,5 MHz" zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 21.12.2021, KOA 1.021/21-017, zugeteilten Versorgungsgebiet "Wien, Niederösterreich und Burgenland" zugeordnet.
Der Antrag der Radino GmbH auf Zuordnung der Übertragungskapazität "WIEN NORD (Praunstrasse) 90,5 MHz"zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes "Wien Innere Stadt 103,2 MHz" wirde gemäß § 10 Abs. 1 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Z 3 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF