• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    21.05.2025
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2024-0.684.669-14-A

Einstellung des Säumnisbeschwerdeverfahrens

Die KommAustria hat das Verfahren über die Säumnisbeschwerde gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz VwGVG hinsichtlich der in der Beschwerde vorgebrachten Verletzungen von § 4 Abs. 5 Z 1 bis Z 3, § 10 Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 7 ORF-G sowie § 4 Abs. 1 Z 1, Z 5 und Z 14, § 4 Abs. 3 und Abs. 4 und § 10 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 9 ORF-G eingestellt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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