Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1 umschriebene Übertragungskapazität „S POELTEN 6 (EVN Mast) 103,1 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 18.09.2024, KOA 1.315/24-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“ zugeordnet.
Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das Versorgungsgebiet umfasst nunmehr die gesamte Stadt St. Pölten, Teile der Stadt Krems sowie Teile der Bezirke St. Pölten, Melk, Krems, Tulln, Korneuburg und Horn, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“