Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1 umschriebene Übertragungskapazität „S POELTEN 6 (EVN Mast) 103,1 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 18.09.2024, KOA 1.315/24-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“ zugeordnet.
Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das Versorgungsgebiet umfasst nunmehr die gesamte Stadt St. Pölten, Teile der Stadt Krems sowie Teile der Bezirke St. Pölten, Melk, Krems, Tulln, Korneuburg und Horn, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.