Die KommAustria hat den Antrag des Vereins FRI – Freies Radio Innviertel vom 09.11.2023 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk gemäß § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.